1. Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

__________________________________________________________________________

 

2. Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

1. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43

             „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“

 

Der Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“ des Marktes Peiting vom 01.10.1993, rechtskräftig seit 25.01.1996, wird wie folgt geändert:

 

1. Ziffer 14 der „C Festsetzung durch Text“ erhält folgende Fassung:

„Mindestgrundstücksgröße: 750 m². Bei Abmessungen von Grundstücksteilen ist diese Forderung auch für die Restfläche zu beachten.“

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss