Beschluss:

Dem Bauantrag wird zugestimmt. Die Schallschutzwand sollte möglichst offen, beispielsweise mit Glaselementen, gestaltet werden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, ist diese beidseitig zu bepflanzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mauer lediglich einen Abstand von 2,25 m zur Grundstücksgrenze einhält. Es soll mit dem Bauherrn geklärt werden, ob es möglich ist, die Kühlaggregate an die südlichen Gebäudeseite zu verlegen. Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung ist besonders darauf zu achten, dass die zulässigen Lärmpegel eingehalten werden.

 

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss