Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung des Ergänzungswunsches werden gegen die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.10.2013 keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss