Beschluss:

 

 

Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende

 

 

Zweite Satzung zur Änderung der
Notunterkunfts-Gebührensatzung des Marktes Peiting

Vom XX. Dezember 2013

 

Auf Grund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2013 (GVBl S. 404), erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte des Marktes Peiting (Notunterkunfts-Gebührensatzung) vom 02. Juli 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. November 2012, wird wie folgt geändert:

 

1.         § 3 erhält folgende Fassung:

 

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

(1) Die monatliche Gebühr für die Benutzung der Notunterkünfte beträgt je Quadratmeter Nutzfläche der Notunterkunft im Anwesen:

 

a) Uhrerskreuzweg 1:                                                                     3,60 Euro

b) Schongauer Straße 3:                                                                4,56 Euro

c) Bahnhofstraße 18:                                                                      5,22 Euro.

 

 

(2) Die monatliche Gebühr für die Benutzung eines gemeindlichen Wohncontainers als Notunterkunft beträgt je Quadratmeter Nutzfläche:                                                              5,43 Euro.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. Dezember 2013

 

Markt Peiting

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss