Sitzung: 03.12.2013 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende
Zweite Satzung zur Änderung der
Notunterkunfts-Gebührensatzung des Marktes Peiting
Vom XX. Dezember 2013
Auf Grund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Notunterkünfte des Marktes Peiting (Notunterkunfts-Gebührensatzung)
vom 02. Juli 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. November 2012, wird
wie folgt geändert:
1. § 3 erhält folgende Fassung:
§ 3
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(1) Die monatliche Gebühr für die Benutzung der Notunterkünfte beträgt je
Quadratmeter Nutzfläche der Notunterkunft im Anwesen:
a)
Uhrerskreuzweg 1: 3,60
Euro
b)
Schongauer Straße 3: 4,56
Euro
c)
Bahnhofstraße 18: 5,22
Euro.
(2) Die monatliche Gebühr für die Benutzung eines
gemeindlichen Wohncontainers als Notunterkunft beträgt je Quadratmeter
Nutzfläche: 5,43
Euro.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am
Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX. Dezember 2013
Markt Peiting
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |