Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting nimmt von dem Antrag des Herrn Maier Kenntnis, lehnt den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 der 1. SprengV derzeit, solange sich keine anderen Erkenntnisse ergeben, jedoch ab.

 

Der Marktgemeinderat appelliert in diesem Zusammenhang an die Vernunft und Vorsicht der Peitinger Bürgerinnen und Bürger bei der Benutzung des Silvesterfeuerwerks, um mögliche Brandgefahren und Gefahren für Leib und Leben zu vermeiden; besser noch, keine Feuerwerkskörper zu kaufen und dafür die Bürgerstiftung oder sonstige soziale Einrichtungen zu unterstützen (z. B. Flutopfer Philippinen).

 

Auch bittet der Marktgemeinderat die Feiernden, die Reste des Silvesterfeuerwerks (Holzstecken, Plastikkappen, Blindgänger, etc.) selbst einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss