Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung des Änderungswunsches werden gegen die öffentlichen Sitzungsniederschriften der Marktgemeinderatssitzungen vom 03.12.2013 und 17.12.2013 keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss