Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende Verordnung:

 

Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Markt Peiting

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit
§ 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 15. Juni 2004 (GVBl. S. 239), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05. August 2013 (GVBl. S. 507) folgende Verordnung:

 

vom XX. Januar 2014

 

§ 1

 

1Anlässlich der im Markt Peiting stattfindenden Märkte, Messen und ähnlichen Veranstaltungen am

 

-          Palmsonntag (nur in Verbindung mit einer Messe oder ähnlichen Veranstaltung),

-          ersten Sonntag nach Fronleichnam (Jahrmarkt),

-          ersten Sonntag im Oktober, bzw. am zweiten Sonntag im Oktober, wenn der erste Sonntag im Oktober auf einen gesetzlichen Feiertag trifft (Jahrmarkt),

-          ersten Adventssonntag (Weihnachtsmarkt), sofern dieser Tag nicht im Monat Dezember liegt,

 

dürfen alle Verkaufsstellen im Gemeindegebiet in der Zeit von

 

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

geöffnet sein.

 

²Ob am Palmsonntag eine Messe oder ähnliche Veranstaltung stattfindet, wird durch den Markt Peiting öffentlich bekanntgemacht.

 

§ 2

 

Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (§ 17 LadSchlG), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

 

§ 3

 

Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in
§ 1 freigegebenen Öffnungszeiten kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG vorliegen.

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Peiting, den XX. Januar 2014

 

Markt Peiting

 

 

Michael Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss