Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt für den unbebauten Bereich Angermoosstraße 27 (FlNrn. 1018 und 1018/5) einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es die Höhenentwicklung der Gebäude an dieser Stelle städtebaulich vertretbar zu steuern und zu sichern. Es wird in dem Bebauungsplan eine absolute Höhe für die Oberkante des Rohfußbodens EG festgesetzt.

 

Der Titel lautet: Bebauungsplan Nummer 82 „An der Angermoosstraße“.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

 

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

1

gegen den Beschluss