Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungswünsche werden gegen die öffentliche Niederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 14.01.2014 keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss