Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung von Haushaltseinnahmereste in Höhe von 200.000 EUR gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV bei HHSt. 1.9100.3766 zu.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss