Sitzung: 11.02.2014 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebührenordnung des Wellenfreibades Peiting vom 04.02.2010, mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:
§ 1 erhält folgende Fassung:
„§ 1
Kartenverkauf und Eintrittspreise
Verkauft werden Jahres-, Zehner-, Einzel-, Gäste-
und (nur für Erwachsene) Abendkarten.
Alle Karten werden ausschließlich an der Kasse im
Wellenbad abgegeben.
Verkaufspreise:
1. Jahreskarten
Sonderpreis Normalpreis
(gültig
14 Tage (übrige
Zeit)
ab
Öffnung)
Familienkarte 95,00
Euro 105,00
Euro
Erwachsene 45,00
Euro 50,00
Euro
Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren
und
Personen i. S. von § 2 Nr. 2 27,00
Euro 30,00
Euro
2. Zehnerkarten
Erwachsene 28,00
Euro
Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren
und Personen i. S. von § 2 Nr. 2 13,00
Euro
3. Einzelkarten
Familien i. S. von § 2 Nr. 1
(2 Erwachsene, unbegrenzte Anzahl
von Kindern) 8,00
Euro
Erwachsene
Normalpreis: 3,50
Euro
Ermäßigt (mit Gästepass
Pfaffenwinkel) 3,10
Euro
Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren und Personen i. S. von § 2 Nr. 2
Normalpreis: 2,00
Euro
Ermäßigt
- mit Gästepass
Pfaffenwinkel, oder
- unter 16 jährigen
Inhabern der Jugendleiter/in-Card (Juleica) 1,70
Euro
4. Abendkarten (nur für Erwachsene)
Einzelkarten, Ausgabe ab
5. Kinder unter 7 Jahren
Für Kinder unter 7 Jahren und für
Personen i. S. von § 2 Nr. 3 unter 16 Jahren werden keine Eintrittsgebühren
erhoben.
6. Gruppen
Bei Gruppen mit mindestens 15
Personen werden die Preise gem. Ziffer 2 anteilig je Person verlangt.
7. Aufsichtspersonen
Lehrer,
Erzieher u. ä. Personen als Begleiter von Gruppen und anerkannte
Begleitpersonen von Schwerbehinderten sind frei. Die Zahl der Begleitpersonen
wird je angefangene 10 Gruppenmitglieder auf 1 Person begrenzt.“
§ 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„2. Kindern und Jugendlichen
unter 16 Jahren gleichgestellte Personen
- Schwerbehinderte mit einem Grad der
Behinderung von wenigstens 50 % ab Vollendung des 16. Lebensjahres (mit
Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson gratis),
- aktive Teilnehmer am
Bundesfreiwilligendienst (BFD), eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ),
- Schüler und Studenten,
- arbeitslose Jugendliche unter 18 Jahren
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
- Inhaber der Jugendleiter/in-Card (Juleica)
Ein geeigneter Nachweis kann
verlangt werden.“
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |