Sitzung: 25.02.2014 Marktgemeinderat
X. Beschluss:
Mittlerweile wurden die Gebäude der
TAURUS-Vertriebs GmbH auf Fl.Nr. 69 bis auf die Garagen abgerissen, ebenso das
ehemals landwirtschaftliche Gebäude auf Fl.Nr. 68.
Auch erfolgte die Begradigung der
Grundstücksgrenzen zwischen den beiden Flurnummern 68 und 69.
Darüber hinaus wurden die Festsetzungen an
den Bauvorschlag des Eigentümers von Fl.Nr. 69 angepasst. Dies waren leichte
Veränderungen der überbaubaren Flächen und der zulässigen Grundfläche und die
Zulässigkeit von Dachgauben.
Es wird in den textlichen Festsetzungen zur
Wahrung des Ortsbildes ein Passus aufgenommen, der Werbeanlagen nur bis zu
einer maximalen Fläche von 6 m² zulässt.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den
eingegangenen Stellungnahmen und billigt den vom Büro Eberhard von Angerer,
Lohensteinstr. 22, 81241 München, gefertigten Entwurf vom 13.12.2013 mit den in
der Sitzung beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |