X. Beschluss:

 

Mittlerweile wurden die Gebäude der TAURUS-Vertriebs GmbH auf Fl.Nr. 69 bis auf die Garagen abgerissen, ebenso das ehemals landwirtschaftliche Gebäude auf Fl.Nr. 68.

 

Auch erfolgte die Begradigung der Grundstücksgrenzen zwischen den beiden Flurnummern 68 und 69.

 

Darüber hinaus wurden die Festsetzungen an den Bauvorschlag des Eigentümers von Fl.Nr. 69 angepasst. Dies waren leichte Veränderungen der überbaubaren Flächen und der zulässigen Grundfläche und die Zulässigkeit von Dachgauben.

 

Es wird in den textlichen Festsetzungen zur Wahrung des Ortsbildes ein Passus aufgenommen, der Werbeanlagen nur bis zu einer maximalen Fläche von 6 m² zulässt.

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und billigt den vom Büro Eberhard von Angerer, Lohensteinstr. 22, 81241 München, gefertigten Entwurf vom 13.12.2013 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss