Beschluss:

 

Dem Wohnhaus wird zugestimmt. Der Befreiung von der Baugrenze zur Errichtung der Garage zur östlichen Grundstücksgrenze (straßenseitig) wird zugestimmt. Der Befreiung zur nördlichen Grundstücksgrenze wird nicht zugestimmt.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss