Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und spricht sich dafür aus,

 

a) für das kommende Betreuungsjahr 2014/2015 eine Kurzzeitbetreuung in der Krippe zu ermöglichen. Dafür wird jedoch eine Mindestbesuchszeit von grundsätzlich drei aufeinanderfolgenden Tagen sowie eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden als erforderlich erachtet;

 

b) die Öffnungszeiten im Bereich der Krippe soll für das Betreuungsjahr 2014/2015, zunächst befristet auf ein Jahr, auf 17.00 Uhr erhöht werden.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

1

gegen den Beschluss