Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

Haushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2014

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                           18.768.118 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                             3.875.905 €

ab.

 

 

§ 2


Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 900.000 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 800.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                  330 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                            350 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                             310 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite 
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf                                                1.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

 

 

Beschluss:

 

Dem Finanzplan 2013 bis 2017 wird zugestimmt.

 

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.

 

 

 

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

3

gegen den Beschluss