Sitzung: 25.03.2014 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes
Peiting
(Landkreis
Weilheim-Schongau)
für das
Haushaltsjahr 2014
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.768.118 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.875.905 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 900.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird auf 800.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330
v.H.
b) für die Grundstücke
(B) 350
v.H.
2.
Gewerbesteuer 310
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Beschluss:
Dem Finanzplan 2013 bis 2017 wird zugestimmt.
Beschluss:
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
|
3 |
gegen den Beschluss |