Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird grundsätzlich zugestimmt, sofern vor dem vorhandenen Wohnmobilcarport 3 m Stauraum eingehalten wird. Den übrigen Befreiungen wird zugestimmt. Wird der Plan hinsichtlich des Stauraumes abgeändert, ist eine nochmalige Behandlung im Bauausschuss nicht erforderlich. Der abgeänderte Plan wird als laufendes Geschäft der Verwaltung an das Landratsamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss