Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungswünsche werden gegen die öffentlichen Niederschriften der Marktgemeinderatssitzungen vom 25.02.2014, 11.03.2014 und 25.03.2014 keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss