Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgende Satzung:

 

„Zweite Satzung zur Änderung der
Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Vom XX. Mai 2014

 

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 03.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.05.2008, wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Buchst. b) erhält folgende Fassung:

 

„b) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und drei ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2014 in Kraft.

 

 

 

Peiting, den XX. Mai 2014

 

Asam

Erster Bürgermeister“

 


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss