Sitzung: 06.05.2014 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgende Satzung:
„Zweite Satzung zur Änderung der
Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Vom XX. Mai 2014
Der Markt Peiting
erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 03.06.2002,
zuletzt geändert durch Satzung vom 08.05.2008, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Buchst.
b) erhält folgende Fassung:
„b) den
Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und drei
ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
mit Wirkung vom 01. Mai 2014 in Kraft.
Peiting, den XX. Mai
2014
Asam
Erster Bürgermeister“
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |