Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den vom Architekturbüro von Angerer aus München gefertigten Satzungsentwurf mit Planteil und Begründung in der Fassung vom 09.05.2014. Das Verfahren zur Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger nach § 139 BauGB kann durchgeführt werden.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss