Sitzung: 24.06.2014 Marktgemeinderat
XIII. Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den
eingegangenen Stellungnahmen und billigt den vom Planungsbüro Narr Rist Türk
gefertigten Entwurf vom 03.06.2014 mit den beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Als bereits vorliegende umweltbezogene
Stellungnahmen werden ausgelegt:
-
Gutachten des Ingenieurbüro Jung vom 23.07.2012
hinsichtlich der Bewertung von Altablagerungen
-
Gutachten vom 21.06.2012 hinsichtlich der
Durchführung einer Baugrunduntersuchung im Bereich des geplanten Gebäudes
-
Gutachten des Ingenieurbüro Jung vom 27.06.2012,
13.12.2013, 15.01.2014 hinsichtlich einer Baugrunduntersuchung
-
Schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro
Möhler und Partner
-
Stellungnahmen des Landratsamtes Weilheim-Schongau
vom 30.01.2013, 05.02.2013, 07.02.2013, 26.03.2013,
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Grundwassermonitoring vom 07.08.2013 und 12.03.2014
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |