XIII. Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und billigt den vom Planungsbüro Narr Rist Türk gefertigten Entwurf vom 03.06.2014 mit den beschlossenen Änderungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

Als bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

-     Gutachten des Ingenieurbüro Jung vom 23.07.2012 hinsichtlich der Bewertung von Altablagerungen

-     Gutachten vom 21.06.2012 hinsichtlich der Durchführung einer Baugrunduntersuchung im Bereich des geplanten Gebäudes

-     Gutachten des Ingenieurbüro Jung vom 27.06.2012, 13.12.2013, 15.01.2014 hinsichtlich einer Baugrunduntersuchung

-     Schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro Möhler und Partner

-     Stellungnahmen des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 30.01.2013, 05.02.2013, 07.02.2013, 26.03.2013,

-     Grundwassermonitoring vom 07.08.2013 und 12.03.2014


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss