Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass für den Bereich Peitnach, Hochwasser- und Rückhalte-konzepte (HWSK) und der gesamten Gemeindefläche ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) erstellt werden soll. Für die Förderung nichtstaatlichen Wasserbaues nach RZWas 2013 wird über das Wasserwirtschaftsamt Weilheim der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt.

 

Der Marktgemeinderat stimmt gemäß 4.2 den Zuwendungsvorschriften UMS zu, dass

 

-     aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf staatliche Förderung abgeleitet werden kann,

-     die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,

-     eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird,

-     die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird,

-     der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und

-     die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss