Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nummer 6 „Bachfeld“ wie folgt zu ändern:

-       Der Bereich zwischen Kurzenrieder-/ Peitnach-/ Bachfeldstraße und Saliterweg wird mit einer fließenden Baugrenze versehen. Diese soll mit 5 m zum öffentlichen Verkehrsgrund vermasst werden. Die Sichtdreiecke sind freizuhalten.

-       Die festgesetzten Flächen für Garagen sind im Bebauungsplan in dem oben genannten Bereich aufzuheben. Es sind die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung anzuwenden.

-       Für den geänderten Bereich wird eine GRZ von 0,25 festgesetzt.

-       Die Fläche für Garage wird auf dem Anwesen Bachfeldstraße 20 (Fl.Nr. 2713/12) aufgenommen.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss