In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 29.07.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

 

TOP 3

Füssener Straße, Obere Straße; Straßenmarkierung zur Herstellung eines Radverkehr-Schutzstreifens; Vergabe der Arbeiten

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Fa. Probst, Zandt, die erforderlichen Markierungsarbeiten zur Herstellung eines Schutzstreifens für Radfahrer im Bereich Füssener- und Oberen Straße zum Angebotspreis von brutto 31.137,90 € (Angebot vom 14.07.2014) ausführt.

 

Zur Finanzierung stehen im Haushalt 2014 bei HHSt. 1.6300.9500   40.000,00 € zur Verfügung.

 

TOP 4

Gewässerunterhalt, Gewässer 3. Ordnung;
Bachräumung der Peitnach im Bereich der Kläranlage Peiting; Löschwasserteich und Versitzbecken in Ramsau entschlammen; Ufersicherung an der Peitnach und Gumpen; Vergabe der Arbeiten

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten für die Entlandung der Peitnach im Bereich der Kläranlage, die Entschlammung des Löschteiches und Versitzbeckens in Ramsau und Ramsauer Graben sowie die Uferinstandsetzung im Bereich Gumpen der Fa. Schneider Erd-Tiefbau GmbH, Peiting, zum Angebotspreis von brutto (Angebot vom 04.07.2014) 38.342,66 € in Auftrag zu geben.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2014 bei HHSt. 0.6900.5142, 0.7000.5040 und 1.6900.9500 zur Verfügung.

 

TOP 8

Information über den Beschluss der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region 17

 

Der Marktgemeinderat stimmt der nachträglichen Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes einstimmig zu:

 

Bürgermeister Asam informiert den Marktgemeinderat über den Beschluss des Planungsverbandes Region Oberland / Region 17 bezüglich des Freihandelsabkommens (TTIP bzw. TISA):

 

Die Verbandsversammlung bekräftigt den Beschluss des Planungsausschusses vom 18. Dezember 2013 und fordert die Bundesregierung auf, im Europäischen Rat die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung mit Nachdruck zu vertreten und darauf hinzuwirken, dass die Kernbereiche der kommunalen Daseinsvorsorge wie etwa die Wasserversorgung von den Verhandlungen der EU über ein Freihandelsabkommen mit den USA („TTIP“) sowie über ein Folgeabkommen zum WTO-Dienstleistungsabkommen GAT („TISA“) ohne jede Einschränkung ausgenommen werden. Zugleich ist sicherzustellen, dass nicht private Schiedsgerichte zu Lasten des Gemeinwohls über Streitigkeiten zwischen Investoren und den beteiligten Staaten entscheiden können; solche Bestimmungen widersprechen den Grundsätzen des Rechtsstaates und der parlamentarischen Demokratie.

 

Die Verbandsversammlung bittet die Bayerische Staatsregierung, dieses Anliegen zu unterstützen.

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt vom Beschluss Kenntnis und befürwortet diesen.