Existenzgründerladen

Der Existenzgründerladen im Anwesen Schongauer Straße drei in Peiting (Kreuzer-Haus) wurde von einer Jury, die aus den Vorständen der 3 Peitinger Geldinstituten, 1 Mitarbeiter von dem Büro Dr. Heider, Herrn Bürgermeister Asam und Herrn Marktkämmerer Hollrieder bestand, an Frau Susanne Halbroth aus Peiting vergeben. Frau Halbroth hat hierzu ein Konzept erarbeitet, das u. a. den Verkauf von Gegenständen des örtlichen Kunsthandwerks vorsieht. Die Räumlichkeiten stehen Frau Halbroth für ein Jahr kostenlos zur Verfügung. Danach wird der Marktgemeinderat wieder neu beraten. Die Eröffnung des Ladens ist am 22.11.2014 vorgesehen.

 

Mobilfunkanfrage

Die Firmen E-plus und T-Mobile haben die Marktgemeinde im Rahmen des Mobilfunkpaktes nach möglichen Standortvorschlägen zur Erstellung von Mobilfunkmasten im Gebiet Bühlach und in der Sandgrube befragt. Die Marktgemeinde selbst kann hier keine eigenen Flächen anbieten. Seitens der Verwaltung sollen die Anbieter auf mögliche Gewerbegrundstücke hingewiesen werden, um die Aufstellung der Mobilfunkmasten möglichst weit von der Wohnbebauung zu erreichen.

 

Ampelanlage Hirschvogeleck

MGR Deibler erkundigt sich, wer die Information über die mögliche Errichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Schongauer Straße/Hauptplatz an die Presse gegeben hat. Bürgermeister Asam erklärt, dass von ihm und Seiten der Verwaltung keine Informationen über die Installation einer Ampelanlage an die Presse gegeben wurden.

 

Flugplatz

MGR Brennauer erkundigt sich nach baulichen Genehmigungen am Flugplatz Peiting Süd, da dort in der Vergangenheit wiederholt Gebäude errichtet wurden. Herr Marktbaumeister Rohrmoser führt hierzu aus, dass die Regierung von Oberbayern, Luftamt Süd, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Flughafens, alle baulichen Maßnahmen genehmigt hat, die für den Flugbetrieb notwendig sind. Der Markt Peiting sowie das Landratsamt Weilheim-Schongau haben hier keine Einflussmöglichkeit. MGR Merk bestätigt, dass es sich der Genehmigung des Flughafens um ein Planfeststellungverfahren gehandelt hat, das andere erforderliche (z. B. baurechtliche) Genehmigungen umfasst und die Zuständigkeiten auf die Anordnungsbehörde verlagert.

 

Bürgerbegehren

MGR Prielmeier erkundigt sich nach den Kosten für das Bürgerbegehren vom 05.10.2014. Herr Hollrieder rechnet insgesamt mit Kosten von rund 6.500 bis 7.000 €. Er begründet dies hauptsächlich durch die hohen Personalkosten.

 

Besichtigungstermin Baugebiet Utting

Bürgermeister Asam weist die Marktgemeinderäte darauf hin, dass nach der Klausur am Samstag, 18.10.2014 bei der Rückfahrt das neue Baugebiet in Utting besichtigt wird.