Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

Erste Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Vom XX.Oktober 2014

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Peiting (BGS-EWS) vom 14. Juni 2013 wird wie folgt geändert:

 

 

1.         § 10 a Abs. 8 erhält folgende Fassung:

 

„(8) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € /m² pro Jahr.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss