Sitzung: 07.10.2014 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:
Erste Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
Vom XX.Oktober 2014
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Peiting (BGS-EWS) vom 14. Juni 2013 wird wie folgt geändert:
1. § 10 a Abs. 8 erhält folgende Fassung:
„(8) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € /m² pro Jahr.“
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |