Sitzung: 27.01.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis
Weilheim-Schongau)
für das
Haushaltsjahr 2015
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.046.901 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.250.205 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340
v.H.
b) für die Grundstücke
(B) 370
v.H.
2.
Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem Finanzplan 2014 bis 2018 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |