Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

 

Haushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2015

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                           20.046.901 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                             3.250.205 €

ab.

 

 

§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                  340 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                            370 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                             380 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite 
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf                                                1.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Dem Finanzplan 2014 bis 2018 wird zugestimmt.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt.


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss