Sitzung: 27.01.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende
Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Peiting (BGS/WAS)
Vom XX.XX.XXXX
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Marktes Peiting (BGS/WAS) vom
1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„²Die Gebühr beträgt 1,17 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft.
Peiting, den XX.XX.XXXX
MARKT PEITING
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |