Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende              

 

Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Peiting (BGS/WAS)

 

Vom XX.XX.XXXX

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Peiting (BGS/WAS) vom 09. Dezember 2010 wird wie folgt geändert:

 

 

1.         § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

            „²Die Gebühr beträgt 1,17 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft.

 

 

 

Peiting, den XX.XX.XXXX

 

MARKT PEITING

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss