Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem vom Büro von Angerer erstellten Entwurf zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Aufstellungsverfahren durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss