Sitzung: 24.03.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Erste Satzung zur Änderung
der
Entwässerungssatzung des Marktes Peiting
Vom XX.XX.2015
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Peiting (EWS) vom 01.08.2012 wird wie folgt geändert:
In § 17 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ gestrichen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX.XX.2015
MARKT PEITING
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |