Beschluss:

 

Erste Satzung zur Änderung der
Entwässerungssatzung des Marktes Peiting

 

Vom XX.XX.2015

 

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

§ 1
Änderung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Peiting (EWS) vom 01.08.2012 wird wie folgt geändert:

 

In § 17 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ gestrichen.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peiting, den XX.XX.2015

 

MARKT PEITING

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss