Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt der Verlegung des Geh- und Radweges „Verbindungsweg vom Hangweg bis B 17“ grundsätzlich zu. Unter der Voraussetzung der schriftlichen Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer ist die vorhandene Widmung entsprechend abzuändern.

Der Rück- und Freischnitt der Bepflanzung erfolgt durch Herrn Hedderich. Die weitere Befestigung von ca. 110 m Weg und Anpassung der Beschilderung wird durch den gemeindlichen Bauhof ausgeführt. Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt. 0.6300.5130 bereit.


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss