Sitzung: 28.04.2015 Bau- und Umweltausschuss
3. Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung
des Bebauungsplanes Nummer 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“:
Satzung
des Marktes Peiting zur
7.
Änderung des Bebauungsplanes
Nr.
22 „Kampfgartenweg/Espenweg“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“ des Marktes Peiting
vom 22.01.1982, rechtskräftig seit 29.01.1982, wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Planteil wird
für den Bereich der Flurnummern 1218/5, 1218/6, 1218/35 und 1218/36 durch den
Planteil vom 28.10.2014 ersetzt.
2. Ziffer 2 unter „B)
Festsetzung durch Text“ erhält folgenden neuen Satz 2:
„Für die Flurnummern 1218/5, 1218/6, 1218/35
und 1218/36 wird eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,4
festgesetzt.“
3. Ziffer 2 unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden neuen
Satz 3:
„Für die Flurnummern 1218/5, 1218/6, 1218/35
und 1218/36 wird eine höchstzulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3
festgesetzt.“
§ 2
In
Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |