3. Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

7. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“

 

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“ des Marktes Peiting vom 22.01.1982, rechtskräftig seit 29.01.1982, wird wie folgt geändert:

 

1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummern 1218/5, 1218/6, 1218/35 und 1218/36 durch den Planteil vom 28.10.2014 ersetzt.

 

2. Ziffer 2 unter „B) Festsetzung durch Text“ erhält folgenden neuen Satz 2:

„Für die Flurnummern 1218/5, 1218/6, 1218/35 und 1218/36 wird eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,4 festgesetzt.“

 

3. Ziffer 2 unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden neuen Satz 3:

„Für die Flurnummern 1218/5, 1218/6, 1218/35 und 1218/36 wird eine höchstzulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 festgesetzt.“

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss