Sitzung: 28.04.2015 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss I:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung in der Planung erfolgt nicht.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss II:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 6 „Bachfeld“:
Satzung des Marktes Peiting zur
22.
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 6 „Bachfeld“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting
folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bachfeld“
Der Bebauungsplan
Nr. 6 „Bachfeld“ des Marktes Peiting vom 24.05.1976, rechtskräftig seit
11.02.1980, wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Planteil wird für den
Bereich der Flurnummern 2713, 2713/12, 2713/13, 2713/14, 2713/15, 2713/20,
2713/21, 2714/1, 2714/6, 2714/7, 2714/8 und 2714/9 durch den Planteil vom
28.10.2014 ersetzt.
2. Unter „B) Festsetzung durch Text“ Nummer 2
erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„Das Maß der baulichen
Nutzung wird im Bereich der 21. und 22. Änderung des Bebauungsplanes durch eine
festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt.“
§ 2
In
Kraft treten
Diese Änderungssatzung
tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XXX
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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gegen den Beschluss |