Beschluss I:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung in der Planung erfolgt nicht.

 

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss II:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6 „Bachfeld“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

22. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 6 „Bachfeld“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bachfeld“

 

Der Bebauungsplan Nr. 6 „Bachfeld“ des Marktes Peiting vom 24.05.1976, rechtskräftig seit 11.02.1980, wird wie folgt geändert:

 

1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummern 2713, 2713/12, 2713/13, 2713/14, 2713/15, 2713/20, 2713/21, 2714/1, 2714/6, 2714/7, 2714/8 und 2714/9 durch den Planteil vom 28.10.2014 ersetzt.

 

2. Unter „B) Festsetzung durch Text“ Nummer 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

       „Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bereich der 21. und 22. Änderung des Bebauungsplanes durch eine festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt.“

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XXX

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss