Beschluss:

Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert:

Die bestehende Festsetzung wird gestrichen. Nebengebäude werden zugelassen. Diese sind auch bis zu einer Größe von 20 m² außerhalb der Baugrenze zulässig.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss