Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgende Satzung:

 

Erste Satzung zur Änderung der

Bürgerentscheidsatzung des Marktes Peiting

 

Vom XX. Mai 2015

 

Der Markt Peiting erlässt auf Grund des Art. 18 a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) folgende Satzung:

 

§ 1
Änderung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Markt Peiting (Bürgerentscheidsatzung – BBS) vom 11. Juli 2013 wird wie folgt geändert:

 

1.    § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

(3) Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die nach dem Recht dieser Staaten als Unionsbürger anzusehen sind.“

 

2.    In § 13 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „der“ gestrichen.

 

3.    § 16 wird wie folgt geändert:

 

a) Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

 

„1. die zu entscheidende(n) Fragestellung(en) einschließlich einer etwaigen

Stichfrage“

 

b) Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

(4) Bekanntmachung und Stimmzettelmuster sind am Tag des Bürgerentscheids am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, anzubringen.“

 

4.    § 17 Satz 2 wird gestrichen.

 

5.    § 18 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

a) Halbsatz 2 wird gestrichen


b) nach dem Wort „Briefabstimmung“ wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.

 

6.    § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Stimmberechtigte erhalten auf Antrag einen Abstimmungsschein.“

 

7.    § 23 wird wie folgt geändert:

 

a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Jede stimmberechtigte Person hat - bei verbundenen Bürgerentscheiden für

 jeden Bürgerentscheid sowie für eine etwaige Stichfrage - jeweils eine Stimme.“

 

b) In Abs. 5 wird der Satzteil „mit Ausnahme des § 60 Abs. 4 Satz 2 GLKrWO, § 63 Satz 2 GLKrWO, § 64 Abs. 2 GLKrWO“ gestrichen.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Peiting, den XX. Mai 2015

 

MARKT PEITING

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss