Sitzung: 19.05.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgende Satzung:
Erste Satzung zur Änderung
der
Bürgerentscheidsatzung des Marktes
Peiting
Vom XX. Mai
2015
Der Markt Peiting erlässt auf Grund des Art. 18 a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Markt Peiting (Bürgerentscheidsatzung – BBS) vom 11. Juli 2013 wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Unionsbürger
sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die
Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die nach
dem Recht dieser Staaten als Unionsbürger anzusehen sind.“
2.
In § 13 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „der“
gestrichen.
3.
§ 16 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 Nr. 1
erhält folgende Fassung:
„1. die zu
entscheidende(n) Fragestellung(en) einschließlich einer etwaigen
Stichfrage“
b) Abs. 4 erhält
folgende Fassung:
„(4) Bekanntmachung
und Stimmzettelmuster sind am Tag des Bürgerentscheids am oder im Eingang des
Gebäudes, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, anzubringen.“
4.
§ 17 Satz 2 wird gestrichen.
5.
§ 18 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a) Halbsatz 2 wird gestrichen
b) nach dem Wort „Briefabstimmung“ wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.
6.
§ 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1)
Stimmberechtigte erhalten auf Antrag einen Abstimmungsschein.“
7.
§ 23 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 erhält
folgende Fassung:
„(1) Jede
stimmberechtigte Person hat - bei verbundenen Bürgerentscheiden für
jeden Bürgerentscheid sowie für eine etwaige
Stichfrage - jeweils eine Stimme.“
b) In Abs. 5 wird
der Satzteil „mit Ausnahme des §
60 Abs. 4 Satz 2 GLKrWO, § 63 Satz 2 GLKrWO, § 64 Abs. 2 GLKrWO“ gestrichen.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX. Mai 2015
MARKT PEITING
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |