Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerantrags zur Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS). Der Marktgemeinderat wird sich nun innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Monaten (Art. 18 b Abs. 5 GO) mit dem Antrag inhaltlich befassen.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss