Sitzung: 19.05.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen
der Verwaltung Kenntnis und beschließt die Zulässigkeit des eingereichten
Bürgerantrags zur Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS). Der
Marktgemeinderat wird sich nun innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist
von drei Monaten (Art. 18 b Abs. 5 GO) mit dem Antrag inhaltlich befassen.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |