Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Ziffer 8.4 der textlichen Festsetzungen wird, wie ausgeführt, in die Planung mit aufgenommen.

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

8. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“ des Marktes Peiting vom 30.07.1991, rechtskräftig seit 04.11.1991, wird wie folgt geändert:

 

1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 7293/18 durch den Planteil vom 11.12.2014 ersetzt.

 

2. Die Ziffer 3.2 der „B) Festsetzung durch Text“ erhält folgenden neuen Satz 2:

„Für die FlNr. 7293/18 wird für das Hauptgebäude ein Satteldach von 18° - 28° festgesetzt.“

 

3. Die Ziffer 3.3 der „B) Festsetzung durch Text“ erhält folgenden neuen Satz 2:

            „Für die FlNr. 7293/18 sind auch anthrazitfarbene Dachziegel zulässig.“

 

4.   Das Flurstück 7293/18 wird mit einer eigenen Nutzungsschablone versehen.

 

5.   Die Ziffer 8 der „Sonstigen Festsetzungen“ wird wie folgt erweitert:

 

„8.4 Unverschmutztes Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit vor Ort zu versickern. Wenig frequentierte Verkehrsflächen wie Grundstücks- und Garagenzufahrten, Park- und Stellplätze sind in unversiegelter Form z.B. Schotterrasen, wassergebundene Decke, Pflaster nur mit Rasenfuge, Rasengittersteine, durchlässigem Verbundsteinpflaster auszuführen.“

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XXX

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss