Sitzung: 30.06.2015 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Ziffer 8.4 der textlichen Festsetzungen wird, wie ausgeführt, in
die Planung mit aufgenommen.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“:
Satzung des Marktes Peiting zur
8. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 24 „Östlich der
Sandgrubenstraße“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“
Der Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“ des Marktes
Peiting vom 30.07.1991, rechtskräftig seit 04.11.1991, wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Planteil wird
für den Bereich der Flurnummer 7293/18 durch den Planteil vom 11.12.2014
ersetzt.
2. Die Ziffer 3.2 der „B)
Festsetzung durch Text“ erhält folgenden neuen Satz 2:
„Für die FlNr. 7293/18 wird für das
Hauptgebäude ein Satteldach von 18° - 28° festgesetzt.“
3. Die Ziffer 3.3 der „B) Festsetzung durch Text“ erhält folgenden
neuen Satz 2:
„Für die FlNr. 7293/18
sind auch anthrazitfarbene Dachziegel zulässig.“
4.
Das
Flurstück 7293/18 wird mit einer eigenen Nutzungsschablone versehen.
5.
Die
Ziffer 8 der „Sonstigen Festsetzungen“ wird wie folgt erweitert:
„8.4 Unverschmutztes Niederschlagswasser ist nach
Möglichkeit vor Ort zu versickern. Wenig frequentierte Verkehrsflächen wie
Grundstücks- und Garagenzufahrten, Park- und Stellplätze sind in unversiegelter
Form z.B. Schotterrasen, wassergebundene Decke, Pflaster nur mit Rasenfuge,
Rasengittersteine, durchlässigem Verbundsteinpflaster auszuführen.“
§ 2
In Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XXX
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |