Beschluss:

 

Dem Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Garage wird ausnahmsweise zugestimmt. Um die Immissionswerte der bestehenden Gewerbebetriebe nicht zu gefährden, wird die Berücksichtigung der DIN 4109 vorgeschrieben. Außerdem wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Dachform, -eindeckung und -farbe ausgesprochen.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss