In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 30.06.2015 wurde folgender Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekannt gegeben wird:

 

TOP 2

Breitbandversorgung im Markt Peiting; Festlegung der Ausbaugebiete im Außenbereich

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat hält an seinem Beschluss fest, dem Ort flächendeckend mit Breitband zu versorgen. Dies soll in 2 Abschnitten erfolgen. Der MGR beschließt ferner, im 1. Abschnitt neben dem Hauptortsbereich, folgende Ortsteile/Weiler an die Breitbandversorgung anzuschließen:

 

-      Hausen

-      Hohenbrand

-      Weinland

-      Kurzenried

-      Riedhof

-      Ramsau

-      Schnalzstraße

-      Bühlach

-      Grabhof

 

Der Marktgemeinderat beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung bezüglich weiterer Förderung beim Finanzministerium vorzusprechen.

 

Der MGR wird sich zu gegebener Zeit auch mit einer möglichen Refinanzierung über eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Grundsteuer befassen.

 

Für die Gesamtmaßnahme setzt sich der Gemeinderat einen Zeitrahmen innerhalb des Finanzplanungszeitraums (2015 – 2018).

 

Im Zuge des 2. Bauabschnittes sollen sich Bürgermeister und Verwaltung gegebenenfalls mit den angrenzenden Kommunen in Verbindung setzen, um Maßnahmen ggf. sinnvoll zu koordinieren.