Beschluss:

Dem Bauantrag wird zugestimmt. Der verringerte Stauraum vor den zwei Bestandsgaragen von weniger als 3 m wird zur Kenntnis genommen. Sollten diese neu errichtet werden, ist der von der gemeindlichen Satzung geforderte Stauraum von 3 m einzuhalten. Eine Abweichung für neu zu errichtende Garagen wird nicht erteilt.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss