Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting beschließt, die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Peiting, mit sofortiger Wirkung, wie folgt zu ändern:

 

1. § 12 Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt geändert:


A) Buchstabe d) erhält folgende Fassung:

„d) Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit Auswirkungen für die Gemeinde, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Gemeinde, bis zu einer Wertgrenze von 20.000 €, mit Ausnahme der Handlungen nach Buchst. e),“

 

B) Es wird folgender Buchstabe e) eingefügt:

 

„e) die Erklärung von Löschungsbewilligungen, Löschungszustimmungen, Pfandfreigaben und ähnlichen Erklärungen ohne wertmäßige Begrenzung, soweit entsprechende Auflagen/Verpflichtungen durch den/die Käufer erfüllt wurden,“

 

C) Die bisherigen Buchstaben e) und f) werden zu den Buchstaben f) und g).


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss