Beschluss I:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung in der Planung erfolgt nicht.

 

 

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss II:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

7. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“

 

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Kampfgartenweg/Espenweg“ des Marktes Peiting vom 22.01.1982, rechtskräftig seit 29.01.1982, wird wie folgt geändert:

 

1. Die Ziffer 13 unter „B Festsetzungen durch Text“ erhält folgende Fassung:

„Nebengebäude sind bis zu einer Gesamtgrundfläche von maximal 20 m² auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Diese sind mit Pult- oder Satteldach auszuführen. Flachdächer sind ausnahmsweise zulässig. Flachdächer sind zu begrünen.“

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss