Beschluss:

Dem Hauptgebäude und der erforderlichen Befreiung von der Baugrenze wird zugestimmt. Die Errichtung der Garage wird ausnahmsweise ebenfalls zugestimmt. Diese ist mit einem Satteldach und einer Dachneigung zwischen 18° und 22° auszuführen. Die Garage ist zur Grundstücksgrenze abzurücken und zu bepflanzen. Die GRZ von 0,3 ist einzuhalten. Sofern die Planung angepasst wird, ist eine erneute Vorlage im Bauausschuss nicht erforderlich.

 

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

1

gegen den Beschluss