Sitzung: 22.09.2015 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Dem Hauptgebäude und der erforderlichen Befreiung von der Baugrenze wird zugestimmt. Die Errichtung der Garage wird ausnahmsweise ebenfalls zugestimmt. Diese ist mit einem Satteldach und einer Dachneigung zwischen 18° und 22° auszuführen. Die Garage ist zur Grundstücksgrenze abzurücken und zu bepflanzen. Die GRZ von 0,3 ist einzuhalten. Sofern die Planung angepasst wird, ist eine erneute Vorlage im Bauausschuss nicht erforderlich.
Abst.Ergebnis: |
8 |
für |
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1 |
gegen den Beschluss |