Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt die vom Architekturbüro Dr. Hesselberger und dem Büro NRT gefertigten Entwürfe. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss