Beschluss:

Den vorgeschlagenen Bebauungsplanänderungsverfahren wird zugestimmt:

-       Es wird für das genannte Grundstück im Bebauungsplan ein Mehrfamilienhaus mit einer GFZ von 0,6 und zwei zulässigen Vollgeschossen aufgenommen.

-       Tiefgaragen werden für den gesamten Geltungsbereich zugelassen.

-       Für das genannte Flurstück wird eine Dachneigung bis 36° zugelassen. Satteldachgauben werden auf dem genannten Flurstück zugelassen. Sie sind in Größe und Gestaltung dem Hauptdach unterzuordnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten.

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss