Sitzung: 10.11.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24
Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende Satzung:
Dritte Satzung zur Änderung der
Satzung für die Kindertageseinrichtungen
des Marktes Peiting
vom XX. November 2015
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting (Kindertageseinrichtungen-Satzung) vom 06. August 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2014, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a)
Das Wort „Monatsanfang“ wird durch das Wort „Quartalsbeginn“ ersetzt
b) Das Wort „zwei“ wird durch das Wort „vier“ ersetzt
c) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Bei Vorliegen einer besonderen, nachgewiesenen Härte im Einzelfall (z. B. kurzfristige Änderung der Arbeitszeit der Eltern, sonstige Notlage) kann, im Einvernehmen mit der Leitung der Kindertageseinrichtung, von der Regelung nach Satz 1 abgewichen werden.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
Peiting, den XX. November 2015
Markt Peiting
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |