Beschluss:

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende Satzung:

 

Dritte Satzung zur Änderung der
Satzung für die Kindertageseinrichtungen
des Marktes Peiting

vom XX. November 2015

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting (Kindertageseinrichtungen-Satzung) vom 06. August 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2014, wird wie folgt geändert:

 

1.       § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

 

          a) Das Wort „Monatsanfang“ wird durch das Wort „Quartalsbeginn“ ersetzt

          b) Das Wort „zwei“ wird durch das Wort „vier“ ersetzt

 

          c) Es wird folgender Satz 2 angefügt:

 

„Bei Vorliegen einer besonderen, nachgewiesenen Härte im Einzelfall (z. B. kurzfristige Änderung der Arbeitszeit der Eltern, sonstige Notlage) kann, im Einvernehmen mit der Leitung der Kindertageseinrichtung, von der Regelung nach Satz 1 abgewichen werden.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.

 

Peiting, den XX. November 2015

 

 

Markt Peiting

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss