Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, der Herzogsägmühle für den Betrieb von Tafel und Wärmestube einen jährlichen Zuschuss (5/11 der der anfallenden Pacht mit Nebenkosten) in Höhe von max. 4.800,00 EUR zu gewähren.

 

Voraussetzung für die Ausbezahlung der Zuschuss ist eine gleichlautende Beteiligung der Kommunen Schongau und Altenstadt.

 

Die Herzogsägmühle hat der Marktkämmerei jährlich einen Kassenbericht vorzulegen.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2016 unter HHSt. 0.1100.7180 einzuplanen.


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss