Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 83 „Zwischen Drosselstraße und Unterfeldweg“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 10.12.2015, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Der Geltungsbereich wird dabei in zwei Abschnitte unterteilt:

 

Im ersten Abschnitt des Bauleitverfahrens, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird, sollen zwei Baukörper je 5 Wohneinheiten realisiert werden, die dem altersgerechten und barrierefreien Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

 

Im zweiten Abschnitt des Bauleitverfahrens beabsichtigt die Marktgemeinde hingegen die Ausweisung von dringend benötigten Wohnbauflächen.


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss