Beschluss:

 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2014 wurde bekannt gegeben. Die von der Verwaltung veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden – nicht – erhoben.

 

Die Jahresrechnung 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

 

 

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt

insgesamt

1.

Feststellung des Ergebnisses
(§ 41 KommHV)

 

 

 

 

1.1

Soll-Einnahmen

20.418.118,76

2.732.790,69

23.150.909,45

 

1.2

+  Neue Haushaltseinnahmereste

-

-

-

 

1.3

-   Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

-200.000,00

-200.000,00

 

1.4

-   Abgang alter Kasseneinnahmereste
     (Erlässe, sonstige Abgänge)

-13.293,90

-5.636,61

-18.930,51

 

1.5

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

20.404.824,86

2.527.154,08

22.931.978,94

 

1.6

Soll-Ausgaben

20.404.824,86

2.109.141,54

22.513.966,40

 

1.7

+  Neue Haushaltsausgabereste

-

428.000,00

428.000,00

 

1.8

-   Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

-9.987,46

-9.987,46

 

1.9

+  Abgang alter Kassenausgabereste

-

-

-

 

1.10

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

20.404.824,86

2.527.154,08

22.931.978,94

 

1.11

Etwaiger Unterschied
bereinigte Soll-Einnahmen abzügl.
bereinigte Soll-Ausgaben



 

 

 

 

Nachrichtlich:    Sollfehlbetrag:

-

41.662,00

-

 

2.

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss
unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

 

2.1

Unerledigte Vorschüsse

 

 

- 3.774,27

 

2.2

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

398.589,21

 

3.

Stand des Vermögens, der
Schulden und Rücklagen

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres


Zugang


Abgang

Stand am Ende
des Haushaltsjahres

 

3.1

Vermögen
(wird nicht bewertet)

-

-

-

-

 

3.2

Schulden

2.736.798,00

200.000,00

228.844,00

2.707.954,00

 

3.3

Rücklagen
(Allgemeine Rücklage)

1.040.589,07

-

41.661,93

998.927,14

 

3.4

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Abwasser)

211.408,26

99.618,84

-

311.027,10

 

3.5

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Wasser)

-

-

-

-

 

4.

Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.

 

Nach dem bis 01.08.2004 geltenden Recht erfolgte eine Empfehlung zur Entlastung der Jahresrechnungen nach der überörtlichen Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Durch die Änderung des Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist die Entlastung nicht mehr von einer überörtlichen Prüfung abhängig zu machen sondern nach Vorliegen des Ergebnisses der örtlichen Prüfung vorzunehmen.

 

Die Entlastung bedeutet, dass sich der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem Haushaltsjahr 2014 einverstanden erklärt und die Wirtschaftsführung des ersten Bürgermeister billigt.

 

Mit der Entlastung wird bei späteren Feststellungen von Schadenersatzansprüchen auf eine disziplinarrechtliche Verfolgung von Pflichtwidrigkeiten oder auf ein Strafantragsrecht nicht verzichtet.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss:

 

Für die Jahresrechnung 2014 des Marktes Peiting wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss

 

Erster Bürgermeister Asam durfte an der Abstimmung nicht teilnehmen.