Beschluss 2:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6 „Bachfeld“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bachfeld“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

                                                                    Vom X.X.X

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bachfeld“

 

Der Bebauungsplan Nr. 6 „Bachfeld“ des Marktes Peiting vom 24.05.1976, rechtskräftig seit 11.02.1980, wird wie folgt geändert:

 

1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummern 2715/3 durch den Planteil vom 18.12.2015 ersetzt.

 

2. Die Ziffer 2.) unter „B) Festsetzungen durch Text“ wird um folgenden Gebäudetyp erweitert:

     „ II + D         =          0,6 für Mehrfamilienhaus.“

 

3. Der letzte Satz der Ziffer 2.) unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält folgende Fassung.

„Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bereich der 21., 22. und 23. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6 „Bachfeld“ durch eine festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt.“

 

4. Die Ziffer 4.) unter „B) Festsetzungen durch Text“ wird ersatzlos gestrichen.

 

5. Die Ziffer 7.) Buchstabe a unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden neuen

Satz 2:

„Auf der FlNr. 2715/3 sind Satteldachgauben zulässig; sie sind in Größe und Gestaltung dem Hauptdach unterzuordnen.“

 

6. Die Ziffer 7.) Buchstabe b unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden neuen

Satz 2:

„Für die II + D –Bebauung ist ein Kniestock zulässig. Das Dachgeschoß darf kein Vollgeschoß sein. Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit 6,72 m gemessen von OK Rohfußboden EG bis Schnittpunkt Außenkante Dachhaut festgesetzt. Oberkante Fertigfußboden EG wird auf 724,80 m üNN maximal festgesetzt.“

 

7. Die Ziffer 7.) Buchstabe c unter „B) Festsetzungen durch Text“ wird wie folgt erweitert:

„Gebäude mit Geschoßzahl II + D           27° - 36°“

 

8. „C) Festsetzungen durch Planzeichen“ wird wie folgt erweitert:

„II + D               Zahl der Vollgeschoße (zweigeschoßige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoß,

das Dachgeschoß darf kein Vollgeschoß sein)“

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, X.X.X

 

 

Asam

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss