Sitzung: 02.02.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung
des Bebauungsplanes Nummer 6 „Bachfeld“:
Satzung
des Marktes Peiting zur
23.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bachfeld“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB),
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt
Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
Vom
X.X.X
§
1
Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bachfeld“
Der
Bebauungsplan Nr. 6 „Bachfeld“ des Marktes Peiting vom 24.05.1976,
rechtskräftig seit 11.02.1980, wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Planteil wird für den
Bereich der Flurnummern 2715/3 durch den Planteil vom 18.12.2015 ersetzt.
2. Die Ziffer 2.) unter „B)
Festsetzungen durch Text“ wird um folgenden Gebäudetyp erweitert:
„
II + D = 0,6 für Mehrfamilienhaus.“
3.
Der letzte Satz der Ziffer 2.) unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält
folgende Fassung.
„Das
Maß der baulichen Nutzung wird im Bereich der 21., 22. und 23. Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 6 „Bachfeld“ durch eine festgelegte Grundflächenzahl
(GRZ) bestimmt.“
4.
Die Ziffer 4.) unter „B) Festsetzungen durch Text“ wird ersatzlos gestrichen.
5.
Die Ziffer 7.) Buchstabe a unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden
neuen
Satz
2:
„Auf
der FlNr. 2715/3 sind Satteldachgauben zulässig; sie sind in Größe und
Gestaltung dem Hauptdach unterzuordnen.“
6.
Die Ziffer 7.) Buchstabe b unter „B) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden
neuen
Satz
2:
„Für
die II + D –Bebauung ist ein Kniestock zulässig. Das Dachgeschoß darf kein
Vollgeschoß sein. Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit 6,72 m gemessen von
OK Rohfußboden EG bis Schnittpunkt Außenkante Dachhaut festgesetzt. Oberkante
Fertigfußboden EG wird auf 724,80 m üNN maximal festgesetzt.“
7.
Die Ziffer 7.) Buchstabe c unter „B) Festsetzungen durch Text“ wird wie folgt
erweitert:
„Gebäude
mit Geschoßzahl II + D 27° -
36°“
8.
„C) Festsetzungen durch Planzeichen“ wird wie folgt erweitert:
„II
+ D Zahl der Vollgeschoße (zweigeschoßige
Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoß,
das Dachgeschoß darf kein Vollgeschoß
sein)“
§ 2
In
Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting,
X.X.X
Asam
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |