Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und billigt den von den Büros Hesselberger und NRT gefertigten Entwurf mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

Als bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

-  Baugrundgutachten vom 10.07.2015

-  Stellungahme des fachlichen Naturschutzes vom 15.10.2015

-  Umweltbericht nach § 2 a BauGB

-  Bestandsplan

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss